Zwangserkrankungen
Hauptauffälligkeiten sind Probleme mit der Konzentration und Aufmerksamkeit, Zwangsvorstellungen (-gedanken) und -rituale (-handlungen) wie das Kontrollieren von Herd oder Haustür vor dem Verlassen der Wohnung sind häufig und stellen keine Erkrankung dar. Bei zunehmender Häufigkeit und Dauer der sinnlos erlebten Gedanken und Tätigkeiten rufen diese subjektiv Leiden hervor, beeinträchtigen den Tagesablauf, berufliche und soziale Aktivitäten. Überaktivität und Impulsivität. Der Beginn liegt in den ersten fünf Lebensjahren und die Probleme können bis in das Erwachsenenalter anhalten. Eine Sonderform ist die Aufmerksamkeitsstörung ohne ausgeprägte Hyperaktivität.
Neurobiologische und psychische Faktoren spielen eine Rolle bei der Entstehung. Eine Theorie besagt, dass Angst- und Spannungszustände durch Zwangshandlungen reduziert werden. Zwangserkrankungen beginnen in der Adoleszenz bzw. zwischen Adoleszenz und 40. Lebensjahr, sie kommen bei 1-2% der Bevölkerung vor, unabhängig vom Geschlecht.
Zwangsgedanken sind am häufigsten aggressiver Art oder betreffen Schmutz. Zwangshandlungen richten sich am ehesten auf Waschen/Reinigen und Kontrollieren.
Die Diagnose wird aufgrund der typischen Schilderung (Anamnese) gestellt. Körperliche, insbesondere neurologische Erkrankungen und andere psychische Erkrankungen müssen zuvor ausgeschlossen werden.
Die Behandlung erfolgt in der Regel ambulant, und zwar je nach Schweregrad der Zwänge nur psychotherapeutisch, d.h. hier kognitiv verhaltenstherapeutisch oder kombiniert psychotherapeutisch und medikamentös.